allgemeine Geschäfts-, Liefer- und Zahlungsbedingungen.

1. Geltungsbereich

Unsere Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich und auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Vertragspartner.
Bestehende bzw. abweichende Bedingungen unseres Vertragspartners erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
Unsere Vertragsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender bzw. abweichender Bedingungen unseres Vertragspartners unsere Leistungen an diesen vorbehaltlos ausführen. Sämtliche Angebote von mo2 design GmbH sind freibleibend vorbehaltlich der Verfügbarkeit.

2. Urheberrecht

Jeder von uns erteilte Entwurfsauftrag ist ein Urheberwerkvertrag, der auf die Einräumung von Nutzungs- und Verwertungsrechten an unseren Werkleistungen gerichtet ist. Es gelten die Bestimmungen des Urhebergesetzes in Verbindung mit den Werkvertragsbestimmungen des BGB. Für unsere Entwürfe und Werkzeichnungen als persönliche geistige Schöpfungen gilt das Urheberrechtsgesetz. Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 Urhebergesetz erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.

3. Nutzungsrecht

Die Entwürfe und Werkzeichnungen bleiben Eigentum von mo2 design und werden Auftraggeber nur zur Nutzung überreicht.
Unsere Entwürfe und Werkzeichnungen dürfen einschließlich der Urheberbezeichnung weder im Original noch bei der Reproduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen oder Details – ist unzulässig und bedarf der vorherigen schriftlichen Zustimmung von mo2 design.
Diese Unterlagen dürfen Dritten nicht zugänglich gemacht werden, es sei denn, wir erteilen dazu dem Besteller unsere ausdrückliche schriftliche Zustimmung. Mit der Zahlung unseres Honorares erwirbt unser Vertragspartner das Recht, unsere Arbeiten im vereinbarten Rahmen zu verwerten und zu nutzen.
Dabei wird unserem Vertragspartner das ausschließliche Nutzungsrecht nach § 31 Abs. 3 Urhebergesetz eingeräumt.

4. Nutzungsart und Nutzungsumfang

Unsere Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden.
Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung und nach vorheriger Vereinbarung der zusätzlichen Vergütung gestattet.

5. Leistungen

Entwürfe und Werkzeichnungen bilden im Zusammenhang mit der Einräumung der erfordelichen Nutzungsrechte eine einheitliche Leistung von mo2 design.
Das Honorar dieser Leistung setzt sich aus folgenden Teilvergütungen zusammen:

  • dem Entwurfshonorar
  • dem Werkzeichnungshonorar
  • dem Nutzungshonorar.

Vorschläge und/oder Anregungen des Auftraggebers oder sonstiger Dritter begründen kein Miturheberrecht und haben auch keinen Einfluss auf das Honorar von mo2 design.

6. Leistungsumfang

Keine Tätigkeit von mo2 design und keine Vorlage von Entwürfen von mo2 design ist unentgeltlich oder kostenfrei, es sei denn, dieses ist vorher ausdrücklich schriftlich zwischen den Parteien vereinbart. Sonderleistungen, wie zum Beispiel Umarbeitungen oder Änderungen von Werkzeichnungen und Entwürfen werden nach Zeitaufwand und Preisliste gesondert dem Auftraggeber berechnet.

7. Rückgaberecht

Erstellt und liefert mo2 design im Auftrage Entwürfe und/oder Werkzeichnungen, ohne dass es zur Nutzung durch den Auftraggeber kommt, so ist das Entwurfshonorar und das Werkzeichnungshonorar von mo2 design fällig.

8. Zahlungsbedingungen

Das Honorar von mo2 design ist bei Ablieferung fällig. Es ist gegen Rechnung ohne Abzug zahlbar. Werden auftragsgemäß erbrachte Arbeiten in Teilen abgenommen,so ist das entsprechende Teilhonorar jeweils bei Abnahme des Teiles gegen Rechnung von mo2 design ohne Abzug fällig.
Sämtliche Honorare sind Nettohonorare, die sich jeweils zuzüglich geltender gesetzlicher Umsatzsteuer verstehen.
Rechnungen von mo2 design sind ohne Abzug und ohne Skonto 14 Tage nach Rechnungserhalt durch Auftraggeber zu bezahlen.

9. Reisen

Für Reisen, die zur Durchführung des Auftrages erforderlich sind, übernimmt Auftraggeber die entstandenen Reisekosten und Spesen und erstattet diese gegen Nachweis unverzüglich.

10. Sonstiges

Sonderleistungen, wie zum Beispiel Umarbeitungen oder Änderungen von Werkzeichnungen und Entwürfen werden nach Zeitaufwand und Preisliste gesondert dem Auftraggeber berechnet.

11. Auslagen

Auslagen für technische Nebenkosten, beispielsweise für spezielle Materialien, Anfertigung von Modellen, Fotos, Zwischenaufnahmen etc. sind vom Auftraggeber zu erstatten.

12. Nachsorge

Nach Durchführung des Projektes ist Auftraggeber verpflichtet, die Werkzeichnungen und Entwürfe an mo2 design herauszugeben. Die Rücksendung von Originalen und Werkzeichnungen geschieht auf Gefahr und auf Kosten unseres Auftraggebers.

13. Umsetzung

In der künstlerischen Umsetzung der erteilten Aufträge ist mo2 design frei.

14. Haftung

Nach Freigabe von Entwürfen, Reinzeichnungen, Reinausführungen und/oder Werkzeichnungen durch den Auftraggeber entfällt jede Haftung von mo2 design.
Sofern der Auftraggeber mo2 design Vorlagen und/oder Unterlagen, z. B. Fotos, Modelle, Muster etc., zur Verwendung überreicht, haftet der Auftraggeber dafür, dass diese Vorlagen frei von Rechten Dritter nutzbar sind.

15. Arbeitszeit und Spesen

Unsere Personalpreise pauschal pro Tag basieren auf einen 10-Stunden-Arbeitstag inklusive einer Stunde Pause.
Überstunden werden mit 1/9 der Tagesgage zuzüglich folgender Zuschläge in Rechnung gestellt:

  • 1. und 2. Überstunde 1/9 Tagesgage zuzüglich 25%
  • 3. und 4. Überstunde 1/9 Tagesgage zuzüglich 50%
  • ab 5. Überstunde 1/9 Tagesgage zuzüglich 100%
  • Sonntagszuschlag 50%
  • Feiertagszuschlag 100%
  • Nachtzuschlag (Arbeitszeit von 0,00 Uhr bis 6.00 Uhr) zuzüglich 25%

Die Verpflegung mit Speisen und Getränken geschieht auf Kosten und durch den Auftraggeber nach Anforderung von mo2 design.
Der Auftraggeber zahlt erforderliche Übernachtungen von Mitarbeitern von mo2 design. Es ist pro Person in einem 4-Sterne-Hotel ein Einzelzimmer mit großem Bett/Doppelbett und Internetzugang bereitzustellen. Der Auftraggeber zahlt die An- und Abreisekosten gegen Beleg und Nachweis.

16. Stornierung

  • Bei Stornierung des Auftrages bis 30 Tage vor Produktionsbeginn fallen 50% der Kosten für Planung & Design an.
  • Bei Stornierung des Auftrages bis 14 Tage vor Produktionsbeginn fallen 100% der Kosten für Planung & Design und 50% der Personalkosten an.
  • Bei Stornierung des Auftrages bis 7 Tage vor Produktionsbeginn fallen 100% der Kosten für Planung & Design und 100% der Personalkosten an.

17. Transportkosten

Transporte vor Ort werden auf Kosten des Auftraggebers durchgeführt.

18. Gerichtsstand und Erfüllungsort

Sofern Besteller und Versender beide im Handelsregister eingetragene Kaufleute sind, ist unser Geschäftssitz Gerichtsstand.
Wir sind jedoch auch berechtigt, den Besteller an seinem Wohnsitz zu verklagen. Unser Geschäftssitz Köln ist Erfüllungsort.